Lohnblätter

Das AHV-Gesetz verpflichtet die Arbeitgeber, die Löhne laufend aufzuzeichnen, soweit dies für eine geordnete Abrechnung mit der Ausgleichskasse und für die periodische Arbeitgeberkontrolle erforderlich ist. Gerade bei Arbeitgebern mit wenigen Mitarbeitenden genügt hierfür in der Regel das Führen von Lohnblättern.

Die nachstehende elektronische Vorlage von Lohnblättern im Excel-Format bietet namentlich folgende Vorteile:

  • Bearbeitung der Löhne aller Mitarbeitenden in der gleichen Datei;
  • automatisierte Berechnungen;
  • Zusammenzug über alle Mitarbeitenden hinweg als Grundlage für die jährlich zu erstellende Lohnmeldung an die Ausgleichskasse;
  • Möglichkeit der Übermittlung im connect.     

 

Lohnblätter 2026

Lohnblätter 2026
Wegleitung Excel-Lohnblätter 2026


Lohnblätter 2025

Die Lohnblätter Version 2025 können weiterverwendet werden. Vorzugsweise sind aber die Daten im "Stammblatt" der Lohnblätter 2025 in das "Stammblatt" der Lohnblätter 2026 zu kopieren.

Lohnblätter 2025
Wegleitung Excel-Lohnblätter 2025


Hinweis für Ärztinnen und Ärzte in Zürich, Solothurn und St. Gallen
Falls Sie die Excel-Lohnmeldung via connect übermitteln, tragen Sie dort die MPA-pflichtige Lohnsumme bitte in der connect-Spalte "MPA-Lohnsumme" ein.

Hinweis für Ärztinnen und Ärzte in Luzern
Falls Sie die Excel-Lohnmeldung via connect übermitteln, tragen Sie dort den Namen und Vornamen des mitarbeitenden Ehegatten bitte in der Rubrik "Bemerkungen" ein.

Lohnbuchhaltungsprogramme
Informationen zu zertifizierten Lohnbuchhaltungsprogrammen mit der Möglichkeit elektronischer Lohnmeldungen finden Sie unter www.swissdec.ch.