Invalidenversicherung

Leistungen der IV

Die Invalidenversicherung (IV) erbringt nach dem Grundsatz "Eingliederung vor Rente" insbesondere folgende Leistungen:

  • Massnahmen der Frühintervention
  • medizinische und berufliche Eingliederungsmassnahmen
  • Taggelder
  • Renten
  • Hilflosenentschädigung
  • Assistenzbeitrag
  • Hilfsmittel

Aufgaben der Ausgleichskassen

Im IV-Leistungsbereich nehmen die Ausgleichskassen namentlich folgende Aufgaben wahr:

  • Mitwirkung bei der Abklärung der versicherungsmässigen Voraussetzungen
  • frankenmässige Berechnung der Renten und Taggelder
  • Auszahlung der Renten, Taggelder und Hilflosenentschädigungen für Volljährige

Anmeldung zum Leistungsbezug

IV-Leistungen sind bei den kantonalen IV-Stellen geltend zu machen.

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Merkblatt 4.01 "Leistungen der Invalidenversicherung (IV)"
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