Individuelles Konto

Allgemeines

Auf dem individuellen Konto (IK) werden für jeden Versicherten jährlich die Beitragszeiten und die Einkommen eingetragen, auf welchen AHV-Beiträge entrichtet worden sind. Das IK bildet die Grundlage zur Berechnung der Alters-, Hinterlassenen- oder Invalidenrente. Beitragslücken führen zu geringeren Versicherungsleistungen. Wer prüfen möchte, ob die Einkommen und Löhne korrekt abgerechnet und im IK verbucht worden sind, kann bei der Ausgleichskasse kostenlos einen Kontoauszug verlangen (höchstens alle sechs Monate). Es kann ein Auszug eines IK bei einer bestimmten Kasse oder aber ein Gesamtauszug sämtlicher IK bestellt werden.

Kontoführende Ausgleichskassen

Sind Sie selbst oder Ihre Arbeitgebenden verschiedenen Ausgleichskassen angeschlossen, so wird bei jeder Ausgleichskasse ein IK geführt. Im Inforegister erfahren Sie, welche Ausgleichskassen für Sie ein individuelles Konto führen.

Auszug aus dem individuellen Konto anfordern

  • Verwenden Sie unser Online-Formular, um Ihren Kontoauszug anzufordern. Hierfür benötigen Sie Ihre AHV-Nummer, welche sich auf Ihrer Krankenversicherungskarte befindet, sowie eine Kopie Ihres Ausweises (ID oder Pass).
  • Drittpersonen, wie z.B. Rechtsvertreter, Familienangehörige oder Versicherungsberater, haben die Möglichkeit, den IK-Auszug per Post oder E-Mail (arg@medisuisse.ch) zu bestellen. Dabei ist die Vorlage einer Vollmacht und die Angabe der AHV-Nummer erforderlich.
  • Leben Sie im Ausland? Bestellen Sie Ihren Kontoauszug bitte bei der Schweizerischen Ausgleichskasse.

Erklärvideo

Im nachstehenden Erklärvideo wird in rund dreieinhalb Minuten einfach und kurzweilig das Wichtigste zum Auszug aus dem individuellen Konto erläutert.

 

Downloads
InfoRegister (Liste der für einen Versicherten kontoführenden Ausgleichskassen)
Auszug aus dem individuellen Konto bestellen
Vollmacht
Merkblatt 1.01 "Auszug aus dem individuellen Konto (IK)"
Merkblatt 1.04 "Erläuterungen zum Auszug aus dem individuellen Konto (IK)"