Beitragspflicht Kantone

FAK-Beiträge

Die Arbeitgebenden haben Beiträge an die Familienausgleichskasse (FAK) zu leisten; die Arbeitnehmenden müssen sich (ausser im Kanton Wallis) nicht an den Beiträgen beteiligen. Die Höhe der Beiträge ist von Kanton zu Kanton und von Kasse zu Kasse unterschiedlich.

MPA-Beiträge

In den Kantonen Aargau, Bern, Glarus, Luzern, Nidwalden, Obwalden, Schaffhausen, Schwyz, Solothurn und Zürich erhebt die medisuisse von den Ärztinnen und Ärzten Beiträge an die MPA-Ausbildung. In den nachstehenden Merkblättern finden sich weitere Informationen.

MPA-Merkblätter


Weitere Beiträge

In folgenden Kantonen erhebt die medisuisse weitere Beiträge für Leistungen nach kantonalem Recht:

  • Berufsbildungsfonds in den Kantonen Jura, Tessin und Zürich
  • Mutterschaftsversicherung im Kanton Genf
  • Arbeitslosenhilfsfonds im Kanton Luzern
  • Sozialfonds im Kanton Schaffhausen
  • Ergänzungsleistungen für Familien im Kanton Solothurn
  • Integrations- und Frühkindzulagen sowie Elternentschädigung im Kanton Tessin
  • Ergänzungsleistungen für Familien und Überbrückungsrenten im Kanton Waadt
  • Berufsbildungsfonds und Fonds für die Kindertagesbetreuung im Kanton Waadt (zusammen mit FAK-Beitrag)
  • Berufsbildungsfonds und Familienfonds im Kanton Wallis (zusammen mit FAK-Beitrag)