Anmeldung

Der Anspruch auf eine Mutterschaftsentschädigung kann bei der zuständigen AHV-Ausgleichskasse geltend gemacht werden:

  • von der Mutter
  • via Arbeitgebender, wenn sie unselbständigerwerbend ist;
  • direkt bei der AHV-Ausgleichskasse, wenn sie selbständigerwerbend, arbeitslos oder arbeitsunfähig ist;
  • vom Arbeitgebenden
  • sofern die Mutter es unterlässt, den Anspruch via Arbeitgebenden geltend zu machen (vgl. oben) und er während der Dauer des Anspruchs einen Lohn ausrichtet;
  • von den Angehörigen
  • wenn die Mutter ihren Unterhalts- oder Unterstützungspflichten nicht nachkommt.

Ist die Ausgleichskasse medisuisse zuständig, so ist das Formular einzureichen an: medisuisse, Postfach, 9001 St. Gallen.

Das untenstehende Anmeldeformular sowie die allenfalls erforderlichen Zusatzformulare können direkt am Bildschirm ausgefüllt werden.

Downloads
Anmeldung für eine Mutterschaftsentschädigung
Ergänzungsblatt zur Anmeldung für eine Mutterschaftsentschädigung (bei mehreren Arbeitgebern)
Arbeitgeberbescheinigung (für arbeitslose Frauen ohne Arbeitslosenentschädigung)


Neu ist auch eine Anmeldung direkt via connect möglich:

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