Anmeldung

Der Anspruch auf eine Entschädigung des andern Elternteils kann nach dem vollständigen Bezug der Urlaubstage bei der zuständigen AHV-Ausgleichskasse geltend gemacht werden:

  • vom Vater oder der Ehefrau der Mutter
  • via Arbeitgebender, wenn er oder sie unselbständigerwerbend ist;
  • direkt bei der AHV-Ausgleichskasse, wenn er oder sie selbständigerwerbend, arbeitslos oder arbeitsunfähig ist;
  • vom Arbeitgebenden
  • sofern der Vater oder die Ehefrau der Mutter es unterlässt, den Anspruch via Arbeitgebenden geltend zu machen (vgl. oben) und er während der Dauer des Anspruchs einen Lohn ausrichtet;
  • von den Angehörigen
  • wenn der Vater oder die Ehefrau der Mutter den Unterhalts- oder Unterstützungspflichten nicht nachkommt.

Ist die Ausgleichskasse medisuisse zuständig, so ist das Formular einzureichen an: medisuisse, Postfach, 9001 St. Gallen.

Das untenstehende Anmeldeformular sowie die allenfalls erforderlichen Zusatzformulare können direkt am Bildschirm ausgefüllt werden.

Downloads
Anmeldung für eine Entschädigung des andern Elternteils (Vater oder Ehefrau der Mutter)
Ergänzungsblatt zur Anmeldung Entschädigung des andern Elternteils (bei mehreren Arbeitgebern)
Arbeitgeberbescheinigung (für arbeitslose, dienstleistende Väter ohne Arbeitslosenentschädigung)
Anmeldung für eine Verlängerung der Entschädigung im Todesfall eines Elternteils


Neu ist auch eine Anmeldung direkt via connect möglich:

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