Repartitionswert nichtlandwirtschaftlicher Grundstücke

Bei der Ermittlung des Vermögens als Grundlage für die Berechnung der Beiträge Nichterwerbstätiger wird nicht der kantonale Steuerwert eines Grundstücks berücksichtigt, sondern der sogenannte interkantonale Repartitionswert:

Ohne Gewähr.