... beim Eintritt eines Mitarbeitenden

 

   

AHV

  Wir empfehlen, neue Mitarbeitende innerhalb von 30 Tagen seit Stellenantritt anzumelden. Mitzuteilen sind neben dem Eintrittsdatum AHV-Nummer, Name, Vorname und Geburtsdatum; diese Angaben können der Krankenversicherungskarte des Mitarbeitenden entnommen werden. (Für eine allfällige Lohnsummenanpassung siehe Rubrik "... Änderung Löhne").
     
wie? connect: Sachbereich Mitarbeitende > Mitarbeitende anmelden
  Formular: Eintritt Arbeitnehmer 
    ⇒ zu senden an:
    medisuisse, Postfach, 9001 St. Gallen
  Mail: arg@medisuisse.ch (Angaben gemäss Formular genügen)
     
    Sonderfall: Mitarbeitende ohne Krankenversicherungskarte
was?   Ein AHV-Versicherungsausweis muss nur noch in den seltenen Fällen bestellt werden, in denen ein Versicherter als Grenzgänger keine Krankenversicherungskarte besitzt.
     
wie? connect: Sachbereich Mitarbeitende > Mitarbeitende anmelden
  Formular: Anmeldung für einen Versicherungsausweis 
    ⇒ unterzeichnet zu senden an:
    medisuisse, Postfach, 9001 St. Gallen
     

     

FAK

  Ein neuer Mitarbeitender, der einen Anspruch auf Familienzulagen geltend machen will, muss bei der zuständigen Familienausgleichskasse angemeldet werden. 
     
wie? connect: nach der Anmeldung des neuen Mitarbeitenden unter "Übersicht Mitarbeitende" > Mitarbeitendendetails
  Formular: Anmeldung von Arbeitnehmenden zum Bezug von Familienzulagen 
    ⇒ unterzeichnet und mit den erforderlichen Beilagen zu senden an:
    medisuisse, FAK, Postfach, 9001 St. Gallen 
     

     

PAT

  Tritt ein Mitarbeitender ein, der bei der Vorsorgeeinrichtung PAT BVG zu versichern ist, so muss dieser umgehend angemeldet werden (die Anmeldung bei der AHV oder FAK genügt nicht).
     
wie? PAT-Online: "Mitarbeitende" > "Mutationen" > "Eintritt"
  Formular: Anmeldeformular für Arbeitnehmer 
    ⇒ unterzeichnet zu senden an:
    PAT BVG, Postfach, 9001 St. Gallen