... bei einer Adressänderung

     

AHV

  Adressänderungen von Arbeitnehmenden müssen nicht gemeldet werden. Änderungen der Geschäfts- oder Privatadresse von Selbständigerwerbenden sind hingegen umgehend mitzuteilen (Mail an mr@medisuisse.ch).
     

     

FAK

  Beim Bezug von Familienzulagen sind wie unter "... bei einer Zivilstandsänderung" beschrieben umgehend mitzuteilen: der Umzug des Arbeitnehmenden und/oder des anspruchsbegründenden Kindes in einen anderen Kanton oder ins Ausland sowie der Wechsel des Arbeitskantons eines Elternteils (Mail an fak@medisuisse.ch).
     

     

PAT

  Änderungen der Privatadresse von Arbeitnehmenden sowie Änderungen der Privat- oder Geschäftsadresse von Selbständigerwerbenden sind der PAT BVG wie unter "... bei einer Zivilstandsänderung" umgehend mitzuteilen. Änderungen der Privatadressen der Arbeitnehmenden sind im Webportal "PAT-Online" zu erfassen. Für Änderungen der Privat- oder Geschäftsadresse kann eine Meldung per Mail an info@pat-bvg.ch gesendet werden.