Anspruch
In der Schweiz wohnhafte Bezügerinnen und Bezüger von Altersrenten haben Anspruch auf bestimmte Hilfsmittel.
Die AHV übernimmt ohne Rücksicht auf Einkommen und Vermögen in der Regel 75 % der Nettokosten für folgende Hilfsmittel:
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Perücken für Frauen; |
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Hörgeräte für ein Ohr; |
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Lupenbrillen; |
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Sprechhilfegeräte für Kehlkopfoperierte; |
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Gesichtsepithesen; |
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Orthopädische Massschuhe und orthopädische Serienschuhe; |
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Rollstühle ohne Motor. |
Anmeldung
Der Anspruch auf Hilfsmittel muss mit einem Formular bei derjenigen Ausgleichskasse angemeldet werden, welche die Altersrente ausrichtet.
Das nachstehende Anmeldeformular kann direkt am Bildschirm ausgefüllt werden. Bitte beachten Sie, dass nur unterschriebene und per Post zugestellte Formulare bearbeitet werden können.
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