Lohnmeldung 2023

Lohnmeldung 2023

Die Verordnung zum AHV-Gesetz schreibt vor, dass die Lohnmeldung bis spätestens am 30. Januar 2024 bei der medisuisse eintreffen muss. Andernfalls sind auf den nachgeforderten Beiträgen Verzugszinsen zu leisten, und zwar vom 1. Januar 2024 bis zur Einreichung der Lohnmeldung (Art. 41bis Abs. 1 lit. d AHVV).

Übermittlung via connect

Informationen zur Lohnmeldung via connect finden Sie hier. Bei der Einreichung der Jahreslohnmeldung via connect erhalten Sie 10 % Rabatt auf den Verwaltungskosten.

Lohnmeldung mit swissdec-zertifizierter Lohnbuchhaltung

Unsere Empfängernummern lauten:

AHV-AVS 028.000
FAK-CAF  028.000

Zudem muss die Abrechnungsnummer erfasst werden. Bitte beachten Sie, dass jedes Abrechnungskonto eine eigene Nummer hat (z.B. 12345.00 und 12345.01). Weitere Informationen zu zertifizierten Lohnbuchhaltungsprogrammen mit der Möglichkeit elektronischer Lohnmeldungen finden Sie unter www.swissdec.ch.

Fristverlängerungen für die Einreichung der Jahreslohnmeldung 2023

Eine Fristerstreckung ist längstens bis zum 31. März 2024 möglich und kann mit diesem Meldeformular beantragt werden.

Downloads
Wegleitung zur Lohnmeldung 2023 auf Papier