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Alters- und Kinderrenten

Anspruch auf eine Altersrente

Anspruch auf eine Altersrente haben Versicherte, die das ordentliche Rentenalter erreicht haben. Für Frauen liegt dieses bei 64, für Männer bei 65 Jahren.
Der Anspruch auf eine Altersrente entsteht am ersten Tag des Monats, welcher dem 64. bzw. 65. Geburtstag folgt.

Die bei vollständiger Beitragsdauer ausgerichtete Vollrente beträgt seit 2023 minimal 1225 und maximal 2450 Franken pro Monat; Ehepaare erhalten zusammen maximal 3675 Franken.

Im Rahmen des flexiblen Rentenalters können Frauen und Männer den Bezug der Altersrente:
•  um 1 oder 2 Jahre vorziehen (der Vorbezug für einzelne Monate ist nicht möglich) oder
•  um 1 bis höchstens 5 Jahre aufschieben.
Vorbezug und Aufschub führen zu einer Reduktion bzw. Erhöhung der Rente nach versicherungsmathematischen Grundsätzen.

Anspruch auf Kinderrenten

Altersrentner haben Anspruch auf Kinderrenten für Kinder, bis diese das 18. Altersjahr vollenden. Für Kinder in Ausbildung dauert der Anspruch weiter, längstens jedoch bis zum 25. Geburtstag. 

Anmeldung

Wer eine Altersrente und gegebenenfalls Kinderrenten geltend machen will, muss sich bei der Ausgleichskasse anmelden. Zuständig ist in der Regel die Ausgleichskasse, bei der zuletzt Beiträge entrichtet worden sind. Es empfiehlt sich, die Anmeldung etwa drei Monate vor dem vorgesehenen Bezug einzureichen. Bei einem Rentenaufschub sollte die Anmeldung etwa drei Monate vor dem Erreichen des ordentlichen Rentenalters (64 bzw. 65) eingereicht werden.

Die untenstehenden Anmeldeformulare können direkt am Bildschirm ausgefüllt werden. 

►  Erklärvideo "Anmeldung der Altersrente"
►  Erklärvideo "Berechnung der Altersrente" 
►  Erklärvideo "Flexibler Bezug der Altersrente"
 
►  Anmeldung für eine Altersrente
►  Abruf der aufgeschobenen Altersrente 
 
►  Merkblatt 3.01 "Altersrenten und Hilflosenentschädigungen der AHV" 
►  Merkblatt 3.04 "Flexibler Rentenbezug" 

 
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