Der Arbeitgebende sollte der Ausgleichskasse neue Mitarbeitende innerhalb von 30 Tagen seit Stellenantritt melden. Ist der neue Mitarbeitende bereits im Besitz einer Krankenversicherungskarte, so ist wie hier beschrieben vorzugehen.
Nur falls der Mitarbeitende als Grenzgänger keine Krankenversicherungskarte besitzt, muss mit dem nachstehenden Formular ein AHV-Ausweis bestellt werden.
► Anmeldung für einen Versicherungsausweis
Das Formular kann am Bildschirm ausgefüllt werden. Es muss jedoch aus rechtlichen Gründen ausgedruckt und unterzeichnet werden. Es ist einzureichen:
• Brief: medisuisse, IK, Postfach, 9001 St. Gallen
• Fax: 071 228 13 66
Die Bestellung kann auch im connect erfolgen.