Die Versicherten und ihre Arbeitgebenden haben zur Finanzierung der einzelnen Sozialversicherungen beizutragen. Bei einem Anschluss an die medisuisse erhebt diese die Beiträge gegenüber der AHV, IV, EO und ALV; ausserdem werden Beiträge erhoben, sofern dies das kantonale Recht oder kantonale Berufsverbände vorsehen (FAK-, MPA-Beiträge u.a.).
Die Beitragspflicht, -höhe und -dauer hängt vom Beitragsstatus ab. Dabei werden unterschieden:
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Arbeitnehmer und ihre Arbeitgeber |
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Selbständigerwerbende |
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Nichterwerbstätige |
Detaillierte Informationen finden sich in den einzelnen Rubriken.
Für die Beitragsentrichtung empfiehlt sich die Zahlung mittels Lastschriftverfahren (LSV) oder Debit Direct (DD). Bitte beachten Sie die Ausführungen hier.