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Allgemeines

Vorbehalt

In dieser Rubrik finden Sie Informationen zu den verschiedenen Leistungen der 1. Säule. Bitte beachten Sie, dass es sich um blosse Übersichten handelt, aus denen allein keine Rechte abgeleitet werden können. Für detaillierte Informationen wird jeweils auf die Merkblätter der Informationsstelle AHV/IV hingewiesen. Bei weitergehenden Fragen wenden Sie sich bitte an die jeweils angegebene zuständige Durchführungsstelle.

Pflicht zur Meldung veränderter Verhältnisse

Bei zugesprochenen Leistungen sind Änderungen in der Anspruchsgrundlage umgehend der Versicherung, welche die Leistungen ausrichtet, schriftlich mitzuteilen. Die wichtigsten Änderungen sind auf der Verfügung aufgeführt, mit welcher die Leistung zugesprochen worden ist. Zu Unrecht bezogene Leistungen müssen zurückerstattet werden; der ungerechtfertigte Leistungsbezug ist zudem strafbar. In Zweifelsfällen kontaktieren Sie bitte die Durchführungsstelle, welche die Leistung zugesprochen hat.
 

 
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