Anmeldung

Dienstleistende erhalten von ihrem Rechnungsführer für jeden Dienst eine EO-Anmeldung mit einer Bestätigung der geleisteten Dienst- bzw. Kurstage. Diese Anmeldung ist mit den verlangten Angaben über die persönlichen Verhältnisse zu ergänzen und wie folgt weiterzuleiten:

  • Arbeitnehmer:

⇒ an die AHV-Ausgleichskasse des Arbeitgebers

  • Selbständigerwerbende:

⇒ an die AHV-Ausgleichskasse

  • Nichterwerbstätige:

⇒ an die AHV-Ausgleichskasse

  • Arbeitslose:

⇒ an die AHV-Ausgleichskasse des letzten Arbeitgebers

Ohne Anmeldung kann keine Entschädigung ausgerichtet werden.

EO-Anmeldungsverfahren neu digital

Dienstleistende in Armee, Zivildienst und Zivilschutz sowie bei «Jugend+Sport» werden ab 2026 ihre Anmeldungen für die Erwerbsersatzentschädigung (EO-Taggelder) digital einreichen. Die heutige EO-Anmeldung auf Papier wird abgeschafft. Andere Leistungen der Erwerbsersatzordnung wie die Mutterschaftsentschädigung und die Entschädigung des andern Elternteils (vormals Vaterschaftsentschädigung) sind von den Änderungen nicht betroffen. 

Die Einführung erfolgt schrittweise. Ab Februar 2026 werden die ersten EO-Anmeldungen bei Kaderkursen von «Jugend+Sport» digital abgewickelt. Im Verlauf des Jahres und Anfang 2027 folgt die Digitalisierung der weiteren Leistungen. Wir halten Sie auf dem Laufenden. 

Weitere Informationen finden Sie hier
Für Fragen zu AGOV (Login): support.agov@zas.admin.ch - 058 466 16 23
Für Fragen zum EO-Portal: eod@zas.admin.ch - 058 466 16 19