... bei einer Namensänderung
AHV
Bei Änderungen des Nachnamens (insbesondere infolge Heirat oder Scheidung) muss keine Mitteilung an die Ausgleichskasse erfolgen. Wir empfehlen jedoch, darauf zu achten, dass eine neue Krankenversicherungskarte ausgestellt wird.
PAT
Namensänderungen sind der PAT BVG umgehend mitzuteilen.
wie?
PAT-Online:
"Mitarbeitende" > "Mutationen" > "Bearbeiten" > "Name, Vorname/Zivilstand"
Formular:
Mutationsmeldung
⇒ unterzeichnet zu senden an:
PAT BVG, Postfach, 9001 St. Gallen