... bei einer Namensänderung

AHV

Bei Änderungen des Nachnamens (insbesondere infolge Heirat oder Scheidung) muss keine Mitteilung an die Ausgleichskasse erfolgen. Wir empfehlen jedoch, darauf zu achten, dass eine neue Krankenversicherungskarte ausgestellt wird.

PAT

Namensänderungen sind der PAT BVG umgehend mitzuteilen.

wie?

PAT-Online:
"Mitarbeitende" > "Mutationen" > "Bearbeiten" > "Name, Vorname/Zivilstand"

Formular:
Mutationsmeldung
⇒ unterzeichnet zu senden an: 
PAT BVG, Postfach, 9001 St. Gallen