Anmeldung

Der Anspruch auf eine Mutterschaftsentschädigung kann bei der zuständigen AHV-Ausgleichskasse geltend gemacht werden:

  • von der Mutter
  • via Arbeitgebender, wenn sie unselbständigerwerbend ist;
  • direkt bei der AHV-Ausgleichskasse, wenn sie selbständigerwerbend, arbeitslos oder arbeitsunfähig ist;
  • vom Arbeitgebenden
  • sofern die Mutter es unterlässt, den Anspruch via Arbeitgebenden geltend zu machen (vgl. oben) und er während der Dauer des Anspruchs einen Lohn ausrichtet;
  • von den Angehörigen
  • wenn die Mutter ihren Unterhalts- oder Unterstützungspflichten nicht nachkommt.

Ist die Ausgleichskasse medisuisse zuständig, so ist das Formular einzureichen an: medisuisse, Postfach, 9001 St. Gallen.

Das untenstehende Anmeldeformular sowie die allenfalls erforderlichen Zusatzformulare können direkt am Bildschirm ausgefüllt werden.

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Neu ist auch eine Anmeldung direkt via connect möglich: