Invalidenversicherung
Leistungen der IV
Die Invalidenversicherung (IV) erbringt nach dem Grundsatz "Eingliederung vor Rente" insbesondere folgende Leistungen:
- Massnahmen der Frühintervention
- medizinische und berufliche Eingliederungsmassnahmen
- Taggelder
- Renten
- Hilflosenentschädigung
- Assistenzbeitrag
- Hilfsmittel
Aufgaben der Ausgleichskassen
Im IV-Leistungsbereich nehmen die Ausgleichskassen namentlich folgende Aufgaben wahr:
- Mitwirkung bei der Abklärung der versicherungsmässigen Voraussetzungen
- frankenmässige Berechnung der Renten und Taggelder
- Auszahlung der Renten, Taggelder und Hilflosenentschädigungen für Volljährige
Anmeldung zum Leistungsbezug
IV-Leistungen sind bei den kantonalen IV-Stellen geltend zu machen.