Anspruch
Anspruch auf eine Erwerbsausfallentschädigung (EO) haben Dienstleistende
- für jeden besoldeten Diensttag in der schweizerischen Armee, im Zivilschutz und im Rotkreuzdienst;
- für jeden anrechenbaren Diensttag im Zivildienst;
- für jeden Kurstag bei eidgenössischen oder kantonalen Kaderbildungskursen von Jugend+Sport;
- für jeden Kurstag in Jungschützenleiterkursen, für den sie Funktionssold erhalten.