Anmeldung
Dienstleistende erhalten von ihrem Rechnungsführer für jeden Dienst eine EO-Anmeldung mit einer Bestätigung der geleisteten Dienst- bzw. Kurstage. Diese Anmeldung ist mit den verlangten Angaben über die persönlichen Verhältnisse zu ergänzen und wie folgt weiterzuleiten:
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⇒ an die AHV-Ausgleichskasse des Arbeitgebers |
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⇒ an die AHV-Ausgleichskasse |
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⇒ an die AHV-Ausgleichskasse |
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⇒ an die AHV-Ausgleichskasse des letzten Arbeitgebers |
Ohne Anmeldung kann keine Entschädigung ausgerichtet werden.