Anmeldung

Dienstleistende erhalten von ihrem Rechnungsführer für jeden Dienst eine EO-Anmeldung mit einer Bestätigung der geleisteten Dienst- bzw. Kurstage. Diese Anmeldung ist mit den verlangten Angaben über die persönlichen Verhältnisse zu ergänzen und wie folgt weiterzuleiten:

  • Arbeitnehmer:

⇒ an die AHV-Ausgleichskasse des Arbeitgebers

  • Selbständigerwerbende:

⇒ an die AHV-Ausgleichskasse

  • Nichterwerbstätige:

⇒ an die AHV-Ausgleichskasse

  • Arbeitslose:

⇒ an die AHV-Ausgleichskasse des letzten Arbeitgebers

Ohne Anmeldung kann keine Entschädigung ausgerichtet werden.