Hilfsmittel
Anspruch
In der Schweiz wohnhafte Bezügerinnen und Bezüger von Altersrenten haben Anspruch auf bestimmte Hilfsmittel.
Die AHV übernimmt ohne Rücksicht auf Einkommen und Vermögen in der Regel 75 % der Nettokosten für folgende Hilfsmittel:
- Perücken für Frauen;
- Hörgeräte für ein Ohr;
- Lupenbrillen;
- Sprechhilfegeräte für Kehlkopfoperierte;
- Gesichtsepithesen;
- Orthopädische Massschuhe und orthopädische Serienschuhe;
- Rollstühle ohne Motor.
Anmeldung
Der Anspruch auf Hilfsmittel muss mit dem Formular bei derjenigen Ausgleichskasse angemeldet werden, welche die Altersrente ausrichtet.
Das nachstehende Anmeldeformular kann direkt am Bildschirm ausgefüllt werden.