Hilfsmittel

Anspruch

In der Schweiz wohnhafte Bezügerinnen und Bezüger von Altersrenten haben Anspruch auf bestimmte Hilfsmittel.
 
Die AHV übernimmt ohne Rücksicht auf Einkommen und Vermögen in der Regel 75 % der Nettokosten für folgende Hilfsmittel:

  • Perücken für Frauen;
  • Hörgeräte für ein Ohr;
  • Lupenbrillen;
  • Sprechhilfegeräte für Kehlkopfoperierte;
  • Gesichtsepithesen;
  • Orthopädische Massschuhe und orthopädische Serienschuhe;
  • Rollstühle ohne Motor.

Anmeldung

Der Anspruch auf Hilfsmittel muss mit dem Formular bei derjenigen Ausgleichskasse angemeldet werden, welche die Altersrente ausrichtet.

Das nachstehende Anmeldeformular kann direkt am Bildschirm ausgefüllt werden.