Entschädigung des andern Elternteils

Wer einen Anspruch auf eine Entschädigung des andern Elternteils (bis Ende 2023: Vaterschaftsentschädigung) geltend machen will, muss sich bei der zuständigen Ausgleichskasse anmelden. Ist die Ausgleichskasse medisuisse zuständig, so ist das Formular einzureichen an: medisuisse, Postfach, 9001 St. Gallen.

Das untenstehende Anmeldeformular sowie die allenfalls erforderlichen Zusatzformulare können direkt am Bildschirm ausgefüllt werden:


Neu ist auch eine Anmeldung direkt via connect möglich: