Eintritt Arbeitnehmer

Neue Mitarbeitende sollten vom Arbeitgebenden innerhalb von 30 Tagen seit Stellenantritt der Ausgleichskasse gemeldet werden:

Wenn der neue Mitarbeitende als Grenzgänger keine Krankenversicherungskarte besitzt, erfolgt die Anmeldung mittels Bestellung eines AHV-Ausweises (Vorgehen s. hier).

Wenn Sie bereits der medisuisse angeschlossen sind, jedoch erstmals Personal beschäftigen, verwenden Sie eines der nachstehenden Formulare:


Das entsprechende Formular ist einzureichen:
⇒  Brief:   medisuisse, ArG, Postfach, 9001 St. Gallen
⇒  Mail:    arg@medisuisse.ch