Eintritt Arbeitnehmer
Neue Mitarbeitende sollten vom Arbeitgebenden innerhalb von 30 Tagen seit Stellenantritt der Ausgleichskasse gemeldet werden:
Wenn der neue Mitarbeitende als Grenzgänger keine Krankenversicherungskarte besitzt, erfolgt die Anmeldung mittels Bestellung eines AHV-Ausweises (Vorgehen s. hier).
Wenn Sie bereits der medisuisse angeschlossen sind, jedoch erstmals Personal beschäftigen, verwenden Sie eines der nachstehenden Formulare:
Das entsprechende Formular ist einzureichen:
⇒ Brief: medisuisse, ArG, Postfach, 9001 St. Gallen
⇒ Mail: arg@medisuisse.ch