Beitragsberechnung
Ist eine verheiratete Person als Nichterwerbstätige beitragspflichtig, so ist in der nachfolgenden Berechnung nur die Hälfte des ehelichen Vermögens und Renteneinkommens einzugeben.
Ist eine verheiratete Person als Nichterwerbstätige beitragspflichtig, so ist in der nachfolgenden Berechnung nur die Hälfte des ehelichen Vermögens und Renteneinkommens einzugeben.