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Beitragserhebung

Akontobeiträge

Aufgrund der voraussichtlichen Jahreslohnsumme werden laufend Akontobeiträge erhoben. Wesentliche Änderungen der mutmasslichen Lohnsumme im laufenden Jahr müssen umgehend mitgeteilt werden. Als wesentlich gilt eine Abweichung der voraussichtlichen Jahreslohnsumme um mindestens 10 % von der ursprünglich angenommenen Lohnsumme; Abweichungen unter 20'000 Franken müssen nicht gemeldet werden. Das entsprechende Meldeformular finden Sie hier. Die voraussichtliche Lohnsumme für das Folgejahr kann auf der Jahreslohnmeldung mitgeteilt werden, welche die Ausgleichskasse Ende Jahr zustellt.

Definitive Beiträge

Für die Festsetzung der definitiven Beiträge haben die Arbeitgebenden der Ausgleichskasse bis spätestens am 30. Januar die im Vorjahr ausgerichteten Löhne mitzuteilen. Die medisuisse stellt den ihr angeschlossenen Arbeitgebenden die Unterlagen für die Jahreslohnmeldung zusammen mit der entsprechenden Wegleitung jeweils bis Mitte Dezember zu.

►  Wegleitung zur Lohnmeldung 2023 in connect 
►  Wegleitung zur Lohnmeldung 2023 auf Papier 

Lohnbuchhaltungsprogramme

Informationen zu zertifizierten Lohnbuchhaltungsprogrammen mit der Möglichkeit elektronischer Lohnmeldungen finden Sie unter www.swissdec.ch. Die Nummer der Ausgleichskasse medisuisse und der von ihr geführten Familienausgleichskassen ist 028.000

Zahlung der Beiträge

Bis zu einer Jahreslohnsumme von 200'000 Franken sind die Beiträge quartalsweise, andernfalls monatlich zu bezahlen. Spätester Zahlungstermin ist jeweils der 10. Tag nach Quartals- bzw. Monatsende. Die Beiträge können auch via Lastschriftverfahren (LSV) oder Debit Direct (DD) beglichen werden; das entsprechende Formular finden Sie hier.
Die definitiven Beiträge sind innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt der Schlussrechnung zu begleichen. 

 
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