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... bei einer Namensänderung

 AHV  Bei Änderungen des Nachnamens (insbesondere infolge Heirat oder Scheidung) muss keine Mitteilung an die Ausgleichskasse erfolgen. Wir empfehlen jedoch, darauf zu achten, dass eine neue Krankenversicherungskarte ausgestellt wird.
   
 PAT  Namensänderungen sind der PAT-BVG umgehend mitzuteilen.
   
 wie?  PAT-Online:  "Mitarbeitende" > "Mutationen" > "Bearbeiten" > "Name, Vorname/Zivilstand" 
Formular: Mutationsmeldung,
unterzeichnet zu senden an:
    PAT-BVG, Postfach, 9001 St. Gallen

 
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