AHV |
Bei Änderungen des Nachnamens (insbesondere infolge Heirat oder Scheidung) muss keine Mitteilung an die Ausgleichskasse erfolgen. Wir empfehlen jedoch, darauf zu achten, dass eine neue Krankenversicherungskarte ausgestellt wird. |
|
|
PAT |
Namensänderungen sind der PAT-BVG umgehend mitzuteilen. |
|
|
wie? |
PAT-Online: |
"Mitarbeitende" > "Mutationen" > "Bearbeiten" > "Name, Vorname/Zivilstand" |
Formular: |
Mutationsmeldung,
unterzeichnet zu senden an: |
|
|
PAT-BVG, Postfach, 9001 St. Gallen |
|
|
|