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... beim Eintritt eines Mitarbeitenden

 AHV 


Wir empfehlen, neue Mitarbeitende innerhalb von 30 Tagen seit Stellenantritt anzumelden. Mitzuteilen sind neben dem Eintrittsdatum AHV-Nummer, Name, Vorname und Geburtsdatum; diese Angaben können der Krankenversicherungskarte des Mitarbeitenden entnommen werden. (Für eine allfällige Lohnsummenanpassung siehe Rubrik "... Änderung Löhne").
   
 wie?  connect: Sachbereich Mitarbeitende unter "Mitarbeitende anmelden"
  Formular: Eintritt Arbeitnehmer,
zu senden an:
  Brief:  medisuisse, IK, Postfach, 9001 St. Gallen
  Mail: ik @ medisuisse.ch (Angaben gemäss Formular genügen)
   
  Sonderfall: Mitarbeitende ohne Krankenversicherungskarte
 was?  Ein AHV-Versicherungsausweis muss nur noch in den seltenen Fällen bestellt werden, in denen ein Versicherter als Grenzgänger keine Krankenversicherungskarte besitzt.
   
 wie?  connect: im Rahmen des Anmeldeprozesses
  Formular: Anmeldung für einen Versicherungsausweis,
unterzeichnet zu senden an:
  Brief: medisuisse, IK, Postfach, 9001 St. Gallen
   
 FAK   Ein neuer Mitarbeitender, der einen Anspruch auf Familienzulagen geltend machen will, muss bei der zuständigen Familienausgleichskasse angemeldet werden. 
   
 wie?  connect: nach der Anmeldung des neuen Mitarbeitenden unter "Übersicht Mitarbeitende" > Mitarbeiterdetails
  Formular:  Anmeldung von Arbeitnehmenden zum Bezug von Familienzulagen,
unterzeichnet und mit den erforderlichen Beilagen zu senden an: 
 
    medisuisse, FAK, Postfach, 9001 St. Gallen
    
 PAT  Tritt ein Mitarbeitender ein, der bei der Vorsorgeeinrichtung PAT-BVG zu versichern ist, so muss dieser umgehend angemeldet werden (die Anmeldung bei der AHV oder FAK genügt nicht).
   
 wie?  PAT-Online: "Mitarbeitende" > "Mutationen" > "Eintritt"
Formular: Anmeldeformular für Arbeitnehmer,
unterzeichnet zu senden an:
    PAT-BVG, Postfach, 9001 St. Gallen

 
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