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Anspruch

Anspruchsberechtigte Personen

Anspruch auf eine Vaterschaftsentschädigung haben erwerbstätige Väter sowie die Ehefrau der Mutter, die im Zeitpunkt der Geburt des Kindes

Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer sind, oder
selbständigerwerbend sind, oder
arbeitslos sind und entweder bereits ein Taggeld der Arbeitslosenversicherung beziehen oder die Anspruchsvoraussetzungen für solche Taggelder erfüllen würden.

Anspruchsvoraussetzungen

Der Anspruch auf Vaterschaftsentschädigung besteht, wenn der oder die Anspruchsberechtigte

•  im Zeitpunkt der Geburt des Kindes der rechtliche Vater oder die Ehefrau der Mutter ist oder dies innerhalb der folgenden sechs Monate wird, 
während neun Monaten unmittelbar vor der Geburt des Kindes im Sinne des AHV-Gesetzes obligatorisch versichert war und
in dieser Zeit mindestens fünf Monate lang eine Erwerbstätigkeit ausgeübt hat.

Dauer des Anspruchs

Der Anspruch beginnt am Tag der Niederkunft und besteht während zwei Wochen. Innerhalb von sechs Monaten nach der Geburt des Kindes kann der Vaterschaftsurlaub am Stück, wochen- oder tageweise bezogen werden.

►  Merkblatt 6.04 "Vaterschaftsentschädigung" 

 
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