Anspruchsberechtigte Personen
Anspruch auf eine Vaterschaftsentschädigung haben erwerbstätige Väter sowie die Ehefrau der Mutter, die im Zeitpunkt der Geburt des Kindes
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Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer sind, oder |
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selbständigerwerbend sind, oder |
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arbeitslos sind und entweder bereits ein Taggeld der Arbeitslosenversicherung beziehen oder die Anspruchsvoraussetzungen für solche Taggelder erfüllen würden. |
Anspruchsvoraussetzungen
Der Anspruch auf Vaterschaftsentschädigung besteht, wenn der oder die Anspruchsberechtigte
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im Zeitpunkt der Geburt des Kindes der rechtliche Vater oder die Ehefrau der Mutter ist oder dies innerhalb der folgenden sechs Monate wird, |
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während neun Monaten unmittelbar vor der Geburt des Kindes im Sinne des AHV-Gesetzes obligatorisch versichert war und |
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in dieser Zeit mindestens fünf Monate lang eine Erwerbstätigkeit ausgeübt hat. |
Dauer des Anspruchs
Der Anspruch beginnt am Tag der Niederkunft und besteht während zwei Wochen. Innerhalb von sechs Monaten nach der Geburt des Kindes kann der Vaterschaftsurlaub am Stück, wochen- oder tageweise bezogen werden.