Anspruchsberechtigte Männer
Anspruch auf eine Vaterschaftsentschädigung haben Männer, die im Zeitpunkt der Geburt des Kindes
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Arbeitnehmer sind, oder |
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Selbständigerwerbende sind, oder |
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arbeitslos sind und entweder bereits ein Taggeld der Arbeitslosenversicherung beziehen oder die Anspruchsvoraussetzungen für solche Taggelder erfüllen würden. |
Anspruchsvoraussetzungen
Der Anspruch auf Vaterschaftsentschädigung besteht, wenn der Anspruchsberechtigte
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im Zeitpunkt der Geburt des Kindes der rechtliche Vater ist oder dies innerhalb der folgenden sechs Monate wird, |
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während neun Monaten unmittelbar vor der Geburt des Kindes im Sinne des AHV-Gesetzes obligatorisch versichert war und |
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in dieser Zeit mindestens fünf Monate lang eine Erwerbstätigkeit ausgeübt hat. |
Dauer des Anspruchs
Der Anspruch beginnt am Tag der Niederkunft und besteht während zwei Wochen. Innerhalb von sechs Monaten nach der Geburt des Kindes (frühestens am 1. Januar 2021) kann der Vaterschaftsurlaub am Stück, wochen- oder tageweise bezogen werden.