Medisuiss
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Anmeldung

Der Anspruch auf Mutterschaftsentschädigung kann bei der zuständigen AHV-Ausgleichskasse geltend gemacht werden:

•  von der Mutter via Arbeitgebender, wenn sie unselbständigerwerbend ist;
  direkt bei der AHV-Ausgleichskasse, wenn sie selbständigerwerbend, arbeitslos oder arbeitsunfähig ist;
•  vom Arbeitgebenden   sofern die Mutter es unterlässt, den Anspruch via Arbeitgebenden geltend zu machen (vgl. oben) und er während der Dauer des Anspruchs einen Lohn ausrichtet;
•  von den Angehörigen   wenn die Mutter ihren Unterhalts- oder Unterstützungspflichten nicht nachkommt.

Ist die Ausgleichskasse medisuisse zuständig, so ist das Formular einzureichen an: medisuisse, Postfach, 9001 St. Gallen.

Das untenstehende Anmeldeformular sowie die allenfalls erforderlichen Zusatzformulare können direkt am Bildschirm ausgefüllt werden.

►  Anmeldung für eine Mutterschaftsentschädigung 
►  Ergänzungsblatt zur Anmeldung für eine Mutterschaftsentschädigung (bei mehreren Arbeitgebern)
►  Arbeitgeberbescheinigung (für arbeitslose Frauen ohne Arbeitslosenentschädigung)

Neu ist auch eine Anmeldung direkt via connect möglich:

►  Login (für bereits registrierte Benutzer)
►  Registrierung (für noch nicht registrierte Mitglieder)

 
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