Anspruchsberechtigte Frauen
Anspruch auf eine Mutterschaftsentschädigung haben Frauen, die im Zeitpunkt der Geburt des Kindes
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Arbeitnehmerinnen sind, oder |
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Selbständigerwerbende sind, oder |
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arbeitslos sind und entweder bereits ein Taggeld der Arbeitslosenversicherung beziehen oder die Anspruchsvoraussetzungen für solche Taggelder erfüllen würden. |
Anspruchsvoraussetzungen
Der Anspruch auf Mutterschaftsentschädigung besteht, wenn die Anspruchsberechtigte
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während neun Monaten unmittelbar vor der Geburt des Kindes im Sinne des AHV-Gesetzes obligatorisch versichert war und |
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in dieser Zeit mindestens fünf Monate lang eine Erwerbstätigkeit ausgeübt hat. |