Leistungen der IV
Die Invalidenversicherung (IV) erbringt nach dem Grundsatz "Eingliederung vor Rente" insbesondere folgende Leistungen:
• Massnahmen der Frühintervention
• medizinische und berufliche Eingliederungsmassnahmen
• Taggelder
• Renten
• Hilflosenentschädigung
• Assistenzbeitrag
• Hilfsmittel
Aufgaben der Ausgleichskassen
Im IV-Leistungsbereich nehmen die Ausgleichskassen namentlich folgende Aufgaben wahr:
• Mitwirkung bei der Abklärung der versicherungsmässigen Voraussetzungen
• frankenmässige Berechnung der Renten und Taggelder
• Auszahlung der Renten, Taggelder und Hilflosenentschädigungen für Volljährige
Anmeldung zum Leistungsbezug
IV-Leistungen sind bei den kantonalen IV-Stellen geltend zu machen.