Anspruch
Ein Anspruch auf Ergänzungsleistungen (EL) steht namentlich AHV- und IV-Rentnern mit Wohnsitz und ständigem Aufenthalt in der Schweiz zu. EL helfen dort, wo Renten, Einkommen und Vermögen nicht die minimalen Lebenskosten decken. Sie stellen einen rechtlichen Anspruch und keine Fürsorge oder Sozialhilfe dar.
Berechnung
Die jährlichen Ergänzungsleistungen entsprechen der Differenz zwischen den vom Gesetz anerkannten Ausgaben und den anrechenbaren Einnahmen. Ausserdem besteht gegebenenfalls ein Anspruch auf Vergütung der Krankheits- und Behinderungskosten. Hier gelangen Sie zur provisorischen Berechnung des Anspruchs auf Ergänzungsleistungen.
Anmeldung
Ergänzungsleistungen sind bei der gemäss kantonalem Recht zuständigen EL-Stelle geltend zu machen: