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Anmeldung

Der Anspruch auf Betreuungsentschädigung kann bei der zuständigen AHV-Ausgleichskasse geltend gemacht werden

•  vom anspruchsberechtigten Elternteil    

 
via Arbeitgebender, wenn er (der anspruchsberechtigte Elternteil) unselbständigerwerbend ist; 
 
 
direkt bei der AHV-Ausgleichskasse, wenn er selbständigerwerbend, arbeitslos oder arbeitsunfähig ist; 
•  vom Arbeitgebenden


sofern der anspruchsberechtigte Elternteil es unterlässt, den Anspruch via Arbeitgebenden geltend zu machen (vgl. oben) und er während der Dauer des Anspruchs einen Lohn ausrichtet; 
•  von den Angehörigen

 
wenn der anspruchsberechtigte Elternteil seinen Unterhalts- oder Unterstützungspflichten nicht nachkommt. 

Das untenstehende Anmeldeformular sowie die allenfalls erforderlichen Zusatzformulare können direkt am Bildschirm ausgefüllt werden.

Füllen Sie pro Elternteil eine Anmeldung für die gesamte Anspruchsdauer aus. Machen Sie in der Anmeldung auch Angaben zum anderen Elternteil. Geben Sie dabei bekannt, ob Sie als Eltern den Urlaub aufteilen.

Bitte beachten Sie, dass nur unterschriebene und per Post zugestellte Formulare bearbeitet werden können.

►  Anmeldung Betreuungsentschädigung 
►  Ergänzungsblatt zur Anmeldung Betreuungsentschädigung 
►  Folgemeldung Betreuungsentschädigung

 
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