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Entschädigung des andern Elternteils

Wer einen Anspruch auf eine Entschädigung des andern Elternteils geltend machen will, muss sich bei der zuständigen Ausgleichskasse anmelden. Ist die Ausgleichskasse medisuisse zuständig, so ist das Formular einzureichen an: medisuisse, Postfach, 9001 St. Gallen.

Das untenstehende Anmeldeformular sowie die allenfalls erforderlichen Zusatzformulare können direkt am Bildschirm ausgefüllt werden.

►  Anmeldung für eine Entschädigung des andern Elternteils (Vater oder Ehefrau der Mutter) 
►  Ergänzungsblatt zur Anmeldung Entschädigung des andern Elternteils (bei mehreren Arbeitgeber) 
►  Arbeitgeberbescheinigung (für arbeitslose, dienstleistende Personen ohne Arbeitslosenentschädigung) 
►  Anmeldung für eine Verlängerung der Entschädigung im Todesfall eines Elternteils

Neu ist auch eine Anmeldung direkt via connect möglich:

►  Login (für bereits registrierte Benutzer)
►  Registrierung (für noch nicht registrierte Mitglieder)

 
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