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Lohnblätter

Das AHV-Gesetz verpflichtet die Arbeitgeber, die Löhne laufend aufzuzeichnen, soweit dies für eine geordnete Abrechnung mit der Ausgleichskasse und für die periodische Arbeitgeberkontrolle erforderlich ist. Gerade bei Arbeitgebern mit wenigen Mitarbeitenden genügt hierfür in der Regel das Führen von Lohnblättern.

Die nachstehende elektronische Vorlage von Lohnblättern im Excel-Format bietet namentlich folgende Vorteile:

Bearbeitung der Löhne aller Mitarbeitenden in der gleichen Datei;
automatisierte Berechnungen;
Zusammenzug über alle Mitarbeitenden hinweg als Grundlage für die jährlich zu erstellende Lohnmeldung an die Ausgleichskasse;
•  Möglichkeit der Übermittlung im connect

 

Lohnblätter 2023

►  Lohnblätter 2023
►  Wegleitung Excel-Lohnblätter 2023 

Lohnblätter 2022

Die Lohnblätter 2022 dürfen für das Jahr 2023 aufgrund geänderter Beiträge nicht verwendet werden. 
Die Daten im "Stammblatt" der Lohnblätter 2022 können aber in das "Stammblatt" der Lohnblätter 2023 kopiert werden.

►  Lohnblätter 2022
►  Wegleitung Excel-Lohnblätter 2022

 

 

Informationen zur Abrechnung im Rahmen der Jahreslohnmeldung im Fall von Corona-Entschädigungen finden Sie hier.

Im Falle von Kurzarbeitsentschädigung mit gekürztem Gesamtverdienst muss die Differenz zwischen der Lohnkürzung und der Kurzarbeitsentschädigung in der Spalte 13 „Übrige Abzüge“ eingetragen werden, damit der korrekt auszuzahlende Lohn in der Spalte 14 berechnet wird (vgl. Beispiel gemäss Information: Bruttolohn Fr. 4‘500.00; Kürzung Fr. 3‘322.50 abzüglich Kurzarbeitsentschädigung Fr. 2‘658.00 = Differenz Fr. 664.50).

 


Hinweis für Ärztinnen und Ärzte in Zürich und Solothurn

Falls Sie die Excel-Lohnmeldung via connect übermitteln, tragen Sie dort die MPA-pflichtige Lohnsumme bitte in der connect-Spalte "MPA-Lohnsumme" ein.

Hinweis für Ärztinnen und Ärzte in Luzern und Glarus
Falls Sie die Excel-Lohnmeldung via connect übermitteln, tragen Sie dort den Namen und Vornamen des mitarbeitenden Ehegatten bitte in der Rubrik "Bemerkungen" ein.


Lohnbuchhaltungsprogramme
Informationen zu zertifizierten Lohnbuchhaltungsprogrammen mit der Möglichkeit elektronischer Lohnmeldungen finden Sie unter www.swissdec.ch.

 
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