Anmeldung
Wer einen Anspruch auf Familienzulagen geltend machen will, muss sich bei der zuständigen Familienausgleichskasse anmelden. In den Kantonen, in welchen die medisuisse eine eigene FAK oder eine Abrechnungsstelle führt, ist die Anmeldung mit dem entsprechenden Formular vorzunehmen.