Bitte beachten Sie:
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Wenn Sie bereits der medisuisse angeschlossen sind, jedoch erstmals Personal beschäftigen, so gehen Sie bitte wie hier beschrieben vor. |
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Nur wenn neue Mitarbeitende als Grenzgänger keine Krankenversicherungskarte besitzen, ist wie hier beschrieben vorzugehen. |
Der Arbeitgebende sollte der Ausgleichskasse neue Mitarbeitende innerhalb von 30 Tagen seit Stellenantritt melden. Die Anmeldung kann mit dem nachstehenden Formular erfolgen.