Für Rechnungen, die
wegen der Coronakrise nicht fristgerecht bezahlt werden können, kann ein Zahlungsaufschub
mit Tilgungsplan verlangt werden (Mail an bh @ medisuisse.ch).
Werden der Tilgungsplan eingehalten und auch die laufenden Beiträge bezahlt, so waren
bis zum 20. September 2020 keine Verzugszinsen geschuldet. Bei unterbliebener
Zahlung sind wieder Zinsen fällig und eine Betreibung ist möglich.
Für die übrigen
Beitragsforderungen fielen vom 21. März bis 30. Juni 2020 keine
Verzugszinsen an. Bis zum 30. Juni 2020 wurden bei unterbliebener Zahlung
keine Mahnungen verschickt und keine Betreibungen eingeleitet; davon
ausgenommen waren bereits vor dem 21. März 2020 gemahnte Forderungen.