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Repartitionswert nichtlandwirtschaftlicher Grundstücke

Bei der Ermittlung des Vermögens als Grundlage für die Berechnung der Beiträge Nichterwerbstätiger wird nicht der kantonale Steuerwert eines Grundstücks berücksichtigt, sondern der sogenannte interkantonale Repartitionswert:

 

Ohne Gewähr.

 
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