AHV/IV/EO-Beiträge
Die AHV/IV/EO-Beiträge werden auf der Basis des Erwerbseinkommens festgesetzt. Dabei werden die im Beitragsjahr geleisteten AHV/IV/EO-Beiträge zum rohen Einkommen hinzugerechnet; anderseits wird ein Prozentsatz des am Ende des Beitragsjahres im Betrieb investierten Eigenkapitals abgezogen.
Ab einem beitragspflichtigen Einkommen von 57'400 Franken sind folgende Beiträge geschuldet:
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2020 |
ab 2021 |
Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) |
8,1 % |
8,1 % |
Invalidenversicherung (IV) |
1,4 % |
1,4 % |
Erwerbsersatzordnung (EO) |
0,45 % |
0,5 % |
Total |
9,95 % |
10,0 % |
Bei einem tieferen Einkommen reduziert sich der Beitragssatz bis auf 5,371 % (seit 2021). Bei einem Einkommen von weniger als 9600 Franken ist der Mindestbeitrag von 503 Franken (seit 2021) geschuldet.
Nebenerwerbseinkommen bis 2300 Franken sind gänzlich beitragsbefreit. Altersrentnern steht ein Freibetrag von 1400 Franken pro Monat bzw. 16'800 Franken pro Jahr zu.
FAK-Beiträge
Die Beitragshöhe ist kantonal unterschiedlich. Die Beitragspflicht besteht nur für Einkommen bis 148'200 Franken.