Medisuiss
Home| Sitemap|Kontakt| DE FR IT
spacer
Print Page   Suche
Beitragspflicht Kantone

FAK-Beiträge

Die Arbeitgebenden haben Beiträge an die Familienausgleichskasse (FAK) zu leisten; die Arbeitnehmenden müssen sich (ausser im Kanton Wallis) nicht an den Beiträgen beteiligen. Die Höhe der Beiträge ist von Kanton zu Kanton und von Kasse zu Kasse unterschiedlich.

MPA-Beiträge

In den Kantonen Aargau, Bern, Glarus, Luzern, Nidwalden, Obwalden, Schaffhausen, Schwyz, Solothurn und Zürich erhebt die medisuisse von den Ärztinnen und Ärzten Beiträge an die MPA-Ausbildung. In den nachstehenden Merkblättern finden sich weitere Informationen:

 

Weitere Beiträge

In folgenden Kantonen erhebt die medisuisse weitere Beiträge für Leistungen nach kantonalem Recht:

•  Berufsbildungsfonds in den Kantonen Jura, Tessin und Zürich 
•  Mutterschaftsversicherung im Kanton Genf
•  Arbeitslosenhilfsfonds im Kanton Luzern
•  Sozialfonds im Kanton Schaffhausen 
•  Ergänzungsleistungen für Familien im Kanton Solothurn 
•  Integrations- und Frühkindzulagen sowie Elternentschädigung im Kanton Tessin
•  Ergänzungsleistungen für Familien und Überbrückungsrenten im Kanton Waadt
•  Berufsbildungsfonds und Fonds für die Kindertagesbetreuung im Kanton Waadt (zusammen mit FAK-Beitrag) 
•  Berufsbildungsfonds und Familienfonds im Kanton Wallis (zusammen mit FAK-Beitrag) 

 
Go to the top 
Spacer