Medisuiss
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Anschluss

Gründung einer juristischen Person (AG, GmbH)

Wenn Sie eine juristische Person gründen, bitten wir Sie, gleichzeitig mit der Erfassung im Handelsregister mit dem untenstehenden Formular die Anmeldung als juristische Person bei der medisuisse vorzunehmen. Sollten Sie in der Folge auch von der kantonalen Ausgleichskasse ein Formular erhalten, beantworten Sie dort die Frage nach der Verbandsmitgliedschaft mit "ja" und geben Sie den entsprechenden Berufsverband an (FMH, SSO, GST oder ChiroSuisse).


Anschluss als Selbständigerwerbender oder als juristische Person / Anschluss als Arbeitgeber

Der Ausgleichskasse medisuisse können sich Mitglieder eines der Gründerverbände FMH, SSO, GST, ChiroSuisse anschliessen.
Der Anschluss als Selbständigerwerbender (mit oder ohne Personal) oder als juristische Person (mit oder ohne Personal) erfolgt mit dem entsprechenden Fragebogen:

 

Erstmalige Anmeldung von Arbeitnehmenden

Die nachstehenden Formulare sind auszufüllen, wenn Sie bereits der medisuisse angeschlossen sind und nun erstmals Personal beschäftigen:

 

Anmeldung von neuen Mitarbeitenden

Die Arbeitgebenden sollten neue Mitarbeitende innerhalb von 30 Tagen seit Stellenantritt melden:
►  Bei Versicherten, die noch keine Krankenversicherungskarte besitzen, erfolgt die Anmeldung durch Bestellung des AHV-Ausweises.
►  Bei den übrigen Versicherten hat die Meldung wie hier beschrieben zu erfolgen.


Anschluss als Nichterwerbstätige

Nichterwerbstätige, die das ordentliche AHV-Rentenalter noch nicht erreicht haben, müssen sich bei der zuständigen Ausgleichskasse anmelden. Davon ausgenommen sind einzig Nichterwerbstätige, deren erwerbstätige Ehegatten AHV-Beiträge von mindestens der doppelten Höhe des Mindestbeitrages bezahlen. Ist die medisuisse zuständig, so hat die Anmeldung mit dem nachstehenden Formular zu erfolgen.

 
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