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Anspruch

Anspruch auf eine Erwerbsausfallentschädigung (EO) haben Dienstleistende
 

für jeden besoldeten Diensttag in der schweizerischen Armee, im Zivilschutz und im Rotkreuzdienst;
für jeden anrechenbaren Diensttag im Zivildienst;
für jeden Kurstag bei eidgenössischen oder kantonalen Kaderbildungskursen von Jugend+Sport;
für jeden Kurstag in Jungschützenleiterkursen, für den sie Funktionssold erhalten.

►  Merkblatt 6.01 "Erwerbsausfallentschädigungen"
►  EO für Rekrutinnen und Rekruten (admin.ch)

 
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