Anspruch auf eine Erwerbsausfallentschädigung (EO) haben Dienstleistende
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für jeden besoldeten Diensttag in der schweizerischen Armee, im Zivilschutz und im Rotkreuzdienst; |
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für jeden anrechenbaren Diensttag im Zivildienst; |
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für jeden Kurstag bei eidgenössischen oder kantonalen Kaderbildungskursen von Jugend+Sport; |
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für jeden Kurstag in Jungschützenleiterkursen, für den sie Funktionssold erhalten. |