Anspruch
In der Schweiz wohnhafte Bezügerinnen und Bezüger von Altersrenten haben Anspruch auf bestimmte Hilfsmittel.
Die AHV übernimmt ohne Rücksicht auf Einkommen und Vermögen in der Regel 75 % der Nettokosten für folgende Hilfsmittel:
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Perücken für Frauen; |
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Hörgeräte für ein Ohr; |
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Lupenbrillen; |
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Sprechhilfegeräte für Kehlkopfoperierte; |
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Gesichtsepithesen; |
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Orthopädische Massschuhe und orthopädische Serienschuhe; |
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Rollstühle ohne Motor. |
Anmeldung
Der Anspruch auf Hilfsmittel muss mit einem Formular bei derjenigen Ausgleichskasse angemeldet werden, welche die Altersrente ausrichtet.
Das nachstehende Anmeldeformular kann direkt am Bildschirm ausgefüllt werden.
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