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Hilfsmittel

Anspruch

In der Schweiz wohnhafte Bezügerinnen und Bezüger von Altersrenten haben Anspruch auf bestimmte Hilfsmittel.
 
Die AHV übernimmt ohne Rücksicht auf Einkommen und Vermögen in der Regel 75 % der Nettokosten für folgende Hilfsmittel:

Perücken für Frauen;
Hörgeräte für ein Ohr;
Lupenbrillen;
Sprechhilfegeräte für Kehlkopfoperierte;
Gesichtsepithesen;
Orthopädische Massschuhe und orthopädische Serienschuhe;
Rollstühle ohne Motor.

Anmeldung

Der Anspruch auf Hilfsmittel muss mit einem Formular bei derjenigen Ausgleichskasse angemeldet werden, welche die Altersrente ausrichtet.

Das nachstehende Anmeldeformular kann direkt am Bildschirm ausgefüllt werden.

►  Anmeldung für Hilfsmittel der AHV
 
►  Merkblatt 3.02 "Hilfsmittel der AHV"

 
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