Dienstleistende erhalten von ihrem Rechnungsführer für jeden Dienst eine EO-Anmeldung mit einer Bestätigung der geleisteten Dienst- bzw. Kurstage. Diese Anmeldung ist mit den verlangten Angaben über die persönlichen Verhältnisse zu ergänzen und wie folgt weiterzuleiten:
• Arbeitnehmer: |
an die AHV-Ausgleichskasse des Arbeitgebers |
• Selbständigerwerbende: |
an die AHV-Ausgleichskasse |
• Nichterwerbstätige: |
an die AHV-Ausgleichskasse |
• Arbeitslose: |
an die AHV-Ausgleichskasse des letzten Arbeitgebers |
Ohne Anmeldung kann keine Entschädigung ausgerichtet werden.