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Anmeldung

Dienstleistende erhalten von ihrem Rechnungsführer für jeden Dienst eine EO-Anmeldung mit einer Bestätigung der geleisteten Dienst- bzw. Kurstage. Diese Anmeldung ist mit den verlangten Angaben über die persönlichen Verhältnisse zu ergänzen und wie folgt weiterzuleiten:

•  Arbeitnehmer: an die AHV-Ausgleichskasse des Arbeitgebers
•  Selbständigerwerbende: an die AHV-Ausgleichskasse
•  Nichterwerbstätige: an die AHV-Ausgleichskasse
•  Arbeitslose: an die AHV-Ausgleichskasse des letzten Arbeitgebers

Ohne Anmeldung kann keine Entschädigung ausgerichtet werden.

 
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