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Hilflosenentschädigung

Anspruch

In der Schweiz wohnhafte Bezügerinnen und Bezüger einer Altersrente können eine Hilflosenentschädigung der AHV beantragen, wenn

sie im Sinne des Gesetzes hilflos sind;
•  die Hilflosigkeit ununterbrochen mindestens sechs Monate gedauert hat; 
kein Anspruch auf eine Hilflosenentschädigung der obligatorischen Unfallversicherung oder der Militärversicherung besteht.

Anmeldung

Das untenstehende Anmeldeformular kann direkt am Bildschirm ausgefüllt werden. Die Anmeldung wird von der Ausgleichskasse geprüft und an die IV-Stelle weitergeleitet, welche die Voraussetzung der Hilflosigkeit abklärt.

►  Anmeldung: Hilflosenentschädigung AHV
 
►  Merkblatt 3.01 "Altersrenten und Hilflosenentschädigungen der AHV"

 
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