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Individuelles Konto

Allgemeines

Auf dem sog. Individuellen Konto (IK) werden für jeden Versicherten jährlich die Beitragszeiten und die Einkommen eingetragen, auf welchen AHV-Beiträge entrichtet worden sind. Das IK bildet die Grundlage zur Berechnung der Alters-, Hinterlassenen- oder Invalidenrente. Beitragslücken führen zu geringeren Versicherungsleistungen.

Kontoführende Ausgleichskassen

Sind Sie selbst oder Ihre Arbeitgebenden verschiedenen Ausgleichskassen angeschlossen, so wird bei jeder Ausgleichskasse ein IK geführt. Mit wenigen Klicks erfahren Sie via Internet, bei welchen Ausgleichskassen für Sie AHV-Beiträge abgerechnet worden sind. Wechseln Sie hierfür in das sog. Inforegister.
   
Auszug aus dem Individuellen Konto

Wer prüfen möchte, ob die Einkommen und Löhne korrekt abgerechnet und im IK verbucht worden sind, kann bei der Ausgleichskasse kostenlos einen Kontoauszug verlangen. Es kann ein Auszug eines IK bei einer bestimmten Kasse oder aber ein Gesamtauszug sämtlicher IK bestellt werden. Ein Kassenauszug wird umgehend zugestellt, während die Bearbeitungsdauer für einen Gesamtauszug zwei bis drei Wochen beträgt. Die Zustellung des Kontoauszugs erfolgt ausschliesslich mit Brief an die Wohnadresse des Versicherten.

►  Erklärvideo "Auszug aus dem individuellen Konto" 
►  InfoRegister (Liste der für einen Versicherten kontoführenden Ausgleichskassen)
►  Auszug aus dem Individuellen Konto bestellen
 
►  Merkblatt 1.01 "Auszug aus dem Individuellen Konto (IK)"  
►  Merkblatt 1.04 "Erläuterungen zum Auszug aus dem Individuellen Konto (IK)"

 
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