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AHV-Ausweis

Allgemeines

Der 2008 eingeführte neue Versicherungsausweis AHV-IV hat die Grösse einer Kreditkarte und ersetzt die bisherige graue AHV-Karte. Diese ist jedoch aufzubewahren und bei Bedarf (Rentenanmeldung usw.) der zuständigen Ausgleichskasse einzureichen. Auf dem neuen Ausweis werden nur noch der Name und Vorname, das Geburtsdatum und die neue Versichertennummer aufgedruckt:

                                    

Die AHV-Nummer hat 13 Stellen und lässt keinerlei Rückschlüsse auf die Person zu. Die ersten drei Stellen sind für den Ländercode reserviert (für die Schweiz 756), die nächsten neun Stellen werden durch einen Zufallsgenerator zugeteilt und die letzte Zahl ist eine Prüfziffer.

Ausstellung eines Versicherungsausweises

Seit 2017 wird der Versicherungsausweis nur noch ausgestellt, wenn ein Mitarbeitender als Grenzgänger keine Krankenversicherungskarte besitzt, welche die gleichen Informationen enthält.

Anmeldung für einen Versicherungsausweis

In den seltenen Fällen, in denen noch ein Versicherungsausweis ausgestellt wird, kann die Anmeldung für einen Versicherungsausweis online via connect oder mit dem nachstehenden Formular vorgenommen werden. Das Formular kann direkt am Bildschirm ausgefüllt werden.

►  Anmeldung für einen Versicherungsausweis

 
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